Mit Hund in einer Ferienwohnung

Der Hund ist als Haustier beliebt und viele Menschen möchten ihren vierbeinigen Freund auch mit in den Urlaub nehmen. Entsprechend ist die Nachfrage nach passenden und hundefreundlichen Unterkünften sehr groß. Wenn Gästen mit Hund eine Unterkunft angeboten wird, sollte diese auch dafür geeignet sein und man sollte klar und deutlich sagen, dass Hunde in einer Unterkunft willkommen sind. Auch wenn es um die Anzahl der Tiere geht – denn es gibt Menschen, die mehr als einen Hund haben und diese dann auch mit in den Urlaub nehmen -, sollte klar zu erkennen sein, wie viele Hunde erlaubt sind. Manchmal wird auch vorgegeben, dass es sich nur um kleine Hunde handeln darf.

Hund im Urlaub
Hund im Urlaub: Quelle- Pixabay

Sicherlich ist es sinnvoll, wenn in einer für Hunde geeigneten Ferienwohnung auf teure und vor allem empfindliche Ausstattung verzichtet wird. So sind zum Beispiel edle Teppiche, herumstehende Dekoartikel auf dem Boden und helle Sitzbezüge auf Sofas oder Stühlen nicht wirklich empfehlenswert und hundefreundlich. Besser ist eine robuste und leicht zu reinigende Wohnungsausstattung, wo nicht all zu viel oder gar nichts an Dekoration herumsteht.

Ein freundlich gemeinter Service für Gäste mit Hunden

Über eine kleine Grundausstattung für den Hund wird man sich als Gast sicherlich besonders freuen. Zu einer Grundausstattung können Hundenäpfe, Spielzeug, Decken und Liegeplätze sowie Kotbeutel gehören. Man findet zum Beispiel eine entsprechende Hunde-Ausstattung auf knuffelwuff.de. Auch Schälchen mit ein paar Leckerchen für den Hund und für den Menschen als Willkommensgeschenk wirken freundlich und einladend. Ein besonderer Service ist zum Beispiel eine Dusch-/Waschmöglichkeit für Hunde draußen im Garten oder in einem Nebenbau.

Informationen und Regeln sichtbar zur Verfügung stellen

Schön ist es, wenn in der Ferienwohnung Informationen ausliegen, welche Regeln in der Gemeinde am Standort der Ferienwohnung oder des Ferienhauses für Hunde gelten. Dazu gehören auch Möglichkeiten, wo Hunde in der Nähe frei laufen dürfen. Ebenso sollte es eine Hausordnung geben und diese Hausordnung sollte vor Ankunft schon klar kommuniziert werden.

Ein sicheres Außengelände

Falls es die Möglichkeit gibt, dass ein Garten mit genutzt werden kann, sollte dieser eingezäunt sein, um ein Weglaufen des vierbeinigen Feriengastes zu vermeiden. Denn natürlich kann der Hund nicht wissen, wo das Grundstücksende ist und nicht jeder Hund hält sich immer nur in der Nähe seiner Menschen auf. Ein eingezäuntes Grundstück ist für die Gartennutzung natürlich ideal. Aber auch hier sollte es Regeln geben, was im Garten erlaubt und nicht erlaubt ist. Zum Beispiel ist das Buddeln von Löchern oder das Liegenlassen von Hundehäufchen sowie das der Hund unbeaufsichtigt in Garten gelassen wird, nicht gerne gesehen. Schließlich sollen sich auch noch andere Gäste an einem schönen Garten erfreuen können.

Teich und Pool sichern

Falls es auf dem Grundstück einen Teich (oder Pool) gibt, sollte dieser am besten abgegrenzt werden. Zum einen können nicht alle Hunde gut schwimmen und zum anderen gibt es Hunde, die besonders wasserfreudig sind und auch alleine in den Teich oder Pool springen. Wo Menschen in der Regel keine Problem mit haben, kommen Hunde nicht immer über eine Leiter aus einem Pool wieder heraus.

Worauf Gäste noch achten sollten

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass in von gemeinsam mit anderen Feriengästen genutzten Bereichen (außerhalb der Ferienwohnung oder des Ferienhauses) Hunde grundsätzlich angeleint sein sollten.

Der Urlaub soll die schönste Zeit im Jahr für die Menschen und auch für deren Hunde sein. Man muss berücksichtigen, dass das Tier sich allerdings erst an eine ungewohnte Umgebung gewöhnen muss und deshalb unter Umständen in bestimmten Situationen unvorhersehbar reagiert. Als Hundehalter sollte man daher bedacht und vorausschauend handeln.